STREIT DES THEATERS SPEJBL UND HURVÍNEK
UND DER STÄDTISCHEN ANSTALT FÜR SOZIALE DIENSTLEISTUNGEN IN PILSEN

In den folgenden Zeilen führen wir eine kurze Übersicht der Ereignisse an:

*Die Städtische Anstalt für soziale Dienstleistungen (im Weiteren nur tschechische Abkürzung "MÚSS" - Zuschussbetrieb der Stadt Pilsen), geführt durch Ing. G. Šlechta, erwarb die Autorenrechte von den Verwandten Prof. Skupa. Prof. Skupa war vor allem ein ausgezeichneter Interpret und er ist zweifelsfrei Mitautor von Theaterspielen, also literarischen Werken, doch ist er und war er nie der Autor der Marionetten S+H selbst (der künstlerischen Werke), auch nicht der Autor ihrer Namen. Das Theater respektierte die Rechte am Werk von Prof. Skupa während der gesamten Zeit seit seinem Tod (1957). Aus dem Spiel der Autoren Wenig und Skupa "Hurvínek unter den Käfern", das 30 Jahre vom Theater aus Gründen der Pietät aufgeführt wurde, wurden den Erben über die tschechische Organisation DILIA Tantiemen abgeführt (durchschnittlich handelte es sich um den Betrag von 50 000 Kè jährlich). Aufgrund der unübersichtlichen Besitzverhältnisse nahmen wir dieses Spiel seit Mitte 1999 aus dem Repertoir.
Aus Projekten außerhalb des Theaters, zu denen beispielsweise die Reedition der Einspielungen von Skupa bei Supraphon zählen, oder aus der Herausgabe der Bücher, die durch Skupa illustriert wurden, erhält MÚSS Honorare - ohne Vermittlung der Auszahlung durch das Theater.

*1999 wird ein Filmprojekt mit Spejbl und Hurvínek in der Hauptrolle vorbereitet. Der Rechtsanwalt informiert auch den Direktor der Anstalt darüber und bietet für die Bestätigung, dass die Anstalt keine Einwände erheben wird (es handelt sich nicht um ein Werk von J. Skupa), finanziellen Ersatz an. Die Anstalt MÚSS gibt sich mit der angebotenen Summe nicht zufrieden, mehr noch, offensichtlich durch eine Vision von Finanzflüssen inspiriert, bewertet es seinen bisherigen Standpunkt neu. Und als einziger aus der fortschreitenden Reihe der Erben erhebt es nicht nur Anspruch auf das tatsächliche Werk Skupas, sondern erklärt die Anstalt auch zum Besitzer der Autorenrechte an den Namen Spejbl und Hurvínek sowie an den künstlerischen Werken beider Marionetten und beansprucht für sich die Entscheidung über ihre Nutzung und vor allen eine hohe Vergütung für die Erteilung der Zustimmung zu ihrer Nutzung." Mit großem Bedauern nimmt das Theater vom geplanten Projekt Abstand.
Die Anstalt ist in der Folge der dritte aus der Reihe der Erben, und es ist pikant, dass die vorausgegangenen zwei Erben, unter ihnen auch die Ehfrau von Prof. Skupa, keine ähnlichen finanziellen Forderungen stellten und keine ähnlichen Einwände erhoben, offenbar deshalb, weil die zeitgenossen Skupas sehr gut darüber informiert waren, dass Skupa weder der Autor der Namen von S+H, noch ihrer Namen war. Damit trat eine Anstalt auf, der das Erbe fast ohne irgendwelche Verdienste in den Schoß fiel und die zum Vermächtnis von Skupa nicht die geringste gefühlsmäßige Bindung besitzt.

*Skupas Autorenschaft.
Das Theater verfügt nicht nur über Zeugenaussagen , sondern gleichzeitig auch über amtliche Dokumente und authentische Korrespondenz von Skupa, die bestätigt, dass Skupa die Namen Spejbl und Hurvínek nicht ausgedacht hat. Wir haben also Grund zur Annahme, dass die Anstalt MÚSS nicht der Besitzer von etwas sein kann, was Prof. Skupa nicht schuf. Genauso ist es auch mit den Figuren (damit ist die Autorenschaft der Marienettenform beider Figuren gemeint). Hurvínek wurde - wie nicht nur Historikern bekannt ist - durch den Holzschnitzer Gustav Nosek erdacht und geschaffen. Dieser übergab die fertige Holzmarionette als eine Überraschung an Skupa. Zur Anfertigung der Marionette inspirierte angeblich Skupa den Autor und Holzschnitzer Karel Nosek mit einer Skizze, die sich nicht erhalten blieb. (An dieser Stelle soll für Laien angemerkt werden, dass im Marionettentheater eine Skizze kein Recht am Autorenwerk einer betroffenen Marionettenfigur gründet).

*Das Theater macht die Anstalt MÚSS auf diese Tatsache aufmerksam und ist zu einem Kompromiss bereit. Die Direktorin des Theaters H. Štáchová (Erbin der Schutzmarke für S+H nach Miloš Kirschner) unterbreitet (nicht aus rechtlichen, sondern sozialen Gründen) den Entwurf, dass gewisse Verdienstprozente aus eventuellen kommerziellen Aktivitäten auch der Anstalt MÚSS in Pilsen zufallen könnten. Ing. Šlechta lehnt auch dieses Angebot ab. Er will keinen Anteil, sondern alles. Er beharrt auf seiner Vorstellung und erwägt, beim Gericht zu beantragen, dass H. Štáchová die Schutzmarke entzogen wird. In diesem Fall würde es dem Theater S+H (dem H. Štáchová diese Schutzmarke zur Nutzung abtrat) unmöglich gemacht, unerwünschte kommerzielle Aktivitäten zu begrenzen und das Theater vor möglichen Plagiaten zu schützen, zu denen zum Beispiel die Anstalt MÚSS, die ausschließlich von finanziellem Interesse geleitet wird, sein Einverständnis erteilen würde. Der wahre Grund der Klage allerdings ist die Feststellung, dass das Gericht der Anstalt den Besitz und die Autorenrechte an den Namen und den Marionetten selbst zuspricht. Die Anstalt könnte einzig und allein in diesem Fall ihre Absicht realisieren, über ihre Nutzung zu entscheiden und dafür Vergütungen gemäß eigener Erwägung verlangen. Der Vollständigkeit halber machen wir darauf aufmerksam, dass die Anstalt selbst soziale Dienste nicht direkt gewährt, sondern dass es sich um einen Behördenapparat handelt, der Führungstätigkeit realisiert."

*Das Theater wendet sich an das Rathaus der Stadt Pilsen (Gründer der Anstalt MÚSS) - namentlich an den Bürgermeister Ing. Jiøí Šneberger und bittet um eine gemeinsame Lösung, die zum Streitausgleich führt. Es wurde Hilfe zugesagt, jedoch unternahm das Rathaus keine Schritte. Anstelle dessen trifft die Verständigung des Gerichtes ein. Die Angeklagte ist Štáchová und der Kläger ist die Anstalt MÚSS. Die Direktorin bittet das Rathaus in Pilsen erneut um dessen Stellungnahme. Sie erhält die Versicherung, dass keiner der übergeordneten Organe der Anstalt über die Klage informiert ist. Das Gerichtsverfahren können sie allerdings nicht stoppen, weil die Anstalt ein Rechtssubjekt ist. Dem Gericht ließe sich aber mit einer Vereinbarung über Ausgleich und mit einer Lizenzurkunde zuvor kommen, auf der beide Parteien eine beiderseitig vorteilhafte Lösung vereinbarten. Danach wäre ein Gerichtsstreit unbegründet. Štáchová wird erneut der Wille der Streitpartei versichert, dem Theater nicht zu schaden, das für Pilsen zuhause und in der Welt kostenlose Reklame macht.

*Vor den Weihnachtsfeiertagen 2001 trifft in Prag eine Delegation aus dem Rathaus ein, die sich als Garant der Vergleichslösung erklärt. Sie besteht aus dem Leiter des Fachbereichs Kultur in Pilsen V. Líbal, dem Direktor der Anstalten für soziale Dienstleistungen Ing. R. Kozák, außerdem nimmt auch der klagende Direktor der Anstalt Šlechta teil. Sie legen dem Theater Anforderungen vor, die dessen Liquidation bedeuten würden. (Nur als anschauliches Beispiel: Einmalige Vergütung von 400 000 Kè dafür, dass das Theater in seinem Titel die Namen Spejbl und Hurvínek führt. Regelmäßige Vergütung von 3% aus den Erlösen des Theaters, 15% aus der Nutzung der Werke von J. Skupa, anteilige Vergütung für die Nutzung der Figuren durch jedermann - Theater, Fernsehen, Tonträger, Internet ..., 3% aus dem Netto-Verkaufspreis des Werks von Skupa. Die Beträge werden angeblich mit dem Inflationswachstum angemessen erhöht. Für die Nutzung von S+H seit 1992, als die Anstalt erbte, 300 000 Kè + 30% aus den vereinbarten Vergütungen bis zu diesem Datum.)... So viel zu den Finanzen. Die Anstalt MÚSS greift allerdings auch die künstlerische Freiheit des Theaters an. H.Štáchová soll sich für das Theater verpflichten, den typischen "Skupa-Charakter" und die Gestalt der Figuren beizubehalten sowie auch Skupas stimmlichen Ausdruck. Das allein an sich ist ein Grund, warum sich das Theater selbst liquidiert, weil es nicht zum Ansehen sein wird. Seit Spejbls Geburtstag vergingen schließlich mehr als achtzig Jahre. Die Form des Bühnenausdrucks, die Gestalt der Marionetten selbst und auch der szenischen Lösung der Inszenierungen änderte sich gerade so, wie sich auch der Humor selbst änderte. Darüber hinaus verließ uns die Stimme von Herrn Skupa auch mit ihrem Träger. Weiterhin soll sich Štáchová verpflichten, dass sie alles, was sie mit den Marionetten unternimmt, mit dem Direktor der Anstalt MÚSS konsultieren wird. Sie wird also im Schaffen an dessen freundliche Zustimmung gebunden sein. Wir wehren uns dagegen, den Gedanken zu Ende zu denken, dass eine Zustimmung - unter Berücksichtigung des eindeutigen pekuniären Interesses der Anstalt - mit der finanziellen Vergütung bedingt wird. Im Endergebnis würde also die Sozialanstalt kultureller Garant des künstlerischen Schaffens des Theaters werden.
Die Erfüllung jeder einzelnen dieser Forderungen würde für das Theater dessen Liquidation bedeuten.

*Die ganze Situation spricht von einer gewissen Absurdität, wenn wir uns bewusst machen, dass die Stadt Pilsen, die erlaubte, dass die Existenz des Theaters, das Skupa gründete, gefährdet wurde, gleichzeitig das Jahr 2002 zum Jahr von J. Skupa erklärte und das Theater S+H einlud, dessen Rechtssubjektivität es leugnet, damit es diese Aktion feierlich eröffnet.
Wir müssen uns fragen: Was würde die Stadt, in der Skupa begann, feiern und woraus wollte die Anstalt MÚSS profitieren, wenn sich das Theater nicht darum gesorgt hätte, dass Spejbl und Hurvínek nach dem Tod von Prof. Skupa nicht in einer Museumsvitrine in Vergessenheit gerieten?
Aus Pietät zu Herrn Prof. J. Skupa, dessen Vermächtnis wir ehren, eröffneten wir die Pilsener Feierlichkeit. Damit allerdings endet unsere Teilnahme an allen weiteren Aktivitäten, die sich aus ihnen ergeben.

*Seit dem Geburtstag von Professor Skupa vergingen am 16. Januar bereits 110 Jahre. Jedes Theater ist ein kollektives Werk. Für ein langes Leben von Spejbl und Hurvínek setzten sich außer seinen drei Vätern (Skupa, Kirschner und Klásek) auch viele andere ein - Holzschnitzer, bildende Künstler, Bühnenbildner, Marionettenspieler, Regisseure, Autoren usw. Herr Professor Skupa allerdings war der Gründer des Theaters und der erste Vater unserer beiden Langohren. Weiterhin sorgte sich M. Kirschner (ohne irgendwelche finanzielle Ansprüche) mit seiner Kunst, seiner Liebe um sie, vor allem lag ihm ihr weiteres Leben am Herzen, so dass Prof. Skupa ihm - seinem Fortsetzer und Nachfolger - eine öffentliche Urkunde ausstellte. Auch Kirschner widmete ihnen sein ganzes Leben und öffnete ihnen die Welt. Nach Kirschners Tod bemühen auch wir uns, dass in unserem Schaffen das Andenken von Professor Skupa geehrt wird. Solange Spejbl mit Hurvínek leben werden, solange wird auch Skupa leben.
Um so mehr tut es uns leid, dass diejenigen, denen ohne irgendwelche Verdienste die Erbschaft Skupas in den Schoß fiel, wenigstens das Andenken desjenigen ehren sollten, aus dem sie profitieren. Sie jagen uns davon, uns, die wir uns bemühen, das Andenken Skupas aufrecht zu erhalten, damit wir das nicht mehr vollbringen können.

*Die Veröffentlichung des Streits in Presse und Fernsehen weckte das Interesse und die Unterstützung unserer und der ausländischen Öffentlichkeit; das gab uns Kraft für die weitere Arbeit.

Das Theater dankt allen vielmals dafür!

Wir glauben an die gerechte Klärung dieses Streits und wir denken, Ihnen versprechen zu können, dass wir uns um die weitere Zukunft von Spejbl und Hurvínek kümmern werden. Uns stehen Materialien zur Verfügung, die - wie wir hoffen- nachweisen, wessen Ansprüche berechtigt sind. Die Anstalt MÚSS belegt hingegen ihre Rechte mit einem Kennwort aus einer Enzyklopädie. Das kann selbst an sich kein Beweis sein. Um so mehr, da ein völlig anderer Skupa in ihr angeführt ist, als der unsere - das Datum seiner Geburt und seines Todes stimmen nämlich in der Enzyklopädie nicht überein. (Das aber nur am Rande - zur Erheiterung.)

Drücken Sie uns die Daumen. Über den weiteren Verlauf des Streits werden wir Sie informieren.

Ihr Spejbl mit Hurvínek

P.S. Die letzte aktuelle Neuigkeit ist die Tatsache, dass Direktor Šlechta beim Stadtgericht eine vorläufige Maßnahme beantragte, in deren Folge dem Theater verboten würde, bis zur Lösung des Gerichtsstreites (der mehrere Jahre dauern kann!) seine Schutzmarken zu benutzen. Weil der Inhalt einer Schutzmarke auch die künstlerische Tätigkeit ist, würde das die vollständige Einstellung des Theaterbetriebes bedeuten.
Das Stadtgericht lehnte den Antrag als gegenstandslos ab. Direktor Šlechta gab sich mit dieser Tatsache nicht zufrieden und reichte einen neuen Antrag beim Obergericht ein.

Wir warten auf die Verständigung durch dieses Gericht.
Vielleicht geht es Ihnen so wie uns: Angesichts der oben angeführten Fakten ist mehr als unklar, was Direktor Šlechta eigentlich will. Die langfristige Einstellung des Theaterbetriebes? Nach der Logik seiner Handlungen - ja. Aber das kann er doch im eigenen Interesse überhaupt nicht wollen...

Chacháááá!!!